Das rechtliche 1×1 für Foodblogger

Dieser Artikel wurde vor dem Rebranding im Juli 2023 veröffentlicht. Vor dieser Zeit handelte es sich bei dieser Website noch um einen reinen Blogger-Ratgeber. Mehr dazu hier.

In diesem Blogeintrag beschäftigen wir uns ein wenig genauer mit der rechtlichen Seite für Foodblogger. Denn kaum eine Branche unter den Bloggern ist so voller Hoppalas gespickt, wie diese. Dabei ist es eigentlich ganz simpel, zu erkennen, was rechtens ist – und was nicht. Möchte man zumindest meinen. Nun gut, keine Sorge. Denn ich kläre dich jetzt auf, worauf du unbedingt achten musst, wenn du deinen eigenen Foodblog startest.

Beginnen wir damit, was einen jeden von solchen Blogs am stärksten auszeichnet: Rezepte.

Ab wann ist es mein Rezept?

Urheberrechtlich geschützt ist immer nur die Anleitung, wie etwas gekocht wird. Nicht aber die Zutatenliste oder eine Auflistung davon, welche Geräte benötigt werden. Dennoch ist es natürlich nicht empfohlen, diese stets 1 zu 1 von anderen Websites zu kopieren. Alleine schon, um Duplicate Content und damit schlechtes Google Ranking für deinen Blog zu vermeiden.

Was ist der Grund dafür, dass dies nicht weiter geschützt ist? Weil es sich hierbei oftmals um eine fest vorgegebene Liste handelt, bei der Synonyme kaum möglich sind.

Ab wann ist es also keine Rechtsverletzung und darf damit als dein Rezept betrachtet werden? Nun, lass es mich mit einem Beispiel erklären. Nimm dir ein Kochbuch deiner Wahl zur Hand. Such dein liebstes Rezept heraus. Notiere dir die Zutatenliste und versuche nun mit dieser etwas anderes zu machen, als in den Zeilen jener Seite vorgegeben. Das Ergebnis ist womöglich ein ganz anderes – und schon ist es dein Rezept. Selbst, wenn du ein bereits existierendes Rezept verwendest und es um ein paar weitere Zutaten verfeinerst, wird es zu deinem.

Achtung allerdings vor geistigem Eigentum! Übernimmst du hierbei gewisse Schritte, die jemand selbst entwickelt hat, handelt es sich dabei womöglich um geistiges Eigentum. Damit meine ich aber nicht etwa einen besonderen Rühvorgang, sondern zum Beispiel die Art und Weise, wie eine Kaugummiblase für Bubble Gum Cupcakes gelingt. Kommt es hart auf hart, stehen die Karten für dich in einem Rechtsstreit womöglich schlecht. Also besser nicht mit fremden Beeren schmücken.

Greifst du allerdings für deine Rezepte ausschließlich auf Kochbücher zu und verlässt dich hierbei auf den Teil, der nicht urheberrechtlich geschmückt ist, können dennoch Probleme drohen. Bemerkt ein Verlag, dass du im Grunde die eigenen Rezepte anders publizierst und sie in ihrer Zubereitung nur ein wenig freier interpretierst, verletzt du zwar kein Urheberrecht, aber verstößt womöglich gegen das Wettbewerbsrecht. Schließlich bietest du plötzlich etwas kostenfrei für jeden erreichbar an, das in einem Kochbuch zu kaufen wäre. Achte also stets darauf, einen großen Teil an eigenen Rezepten zu kreieren, solange du dich innerhalb von deinem Blog nicht mit den Küchenbasics, wie Spaghetti, Lasagne & Co. beschäftigen möchtest.

Darf ein Rezept dafür zitiert werden? Mit Quellenangabe?

Nur nach Rücksprache mit Autor oder Verlag. Selbiges gilt für die Verwendung von Bildmaterial und etwaigen Beschreibungsskizzen, die aus dem Buch entnommen werden können. Selbst bei einer Kooperation innerhalb deines Blogs solltest du hierfür zunächst die ausdrückliche Zustimmung schriftlich einholen. Hast du diese, bewahre sie gut auf!

Verlasse dich auch keinesfalls auf mündliche Absprachen. Um im Worst Case auf der sicheren Seite zu sein, musst du nachweislich über die Erlaubnis dazu verfügen.

Und falls das noch nicht klar hervorgegangen ist: Auch, wenn du das Kochbuch im Zuge einer Kooperation testlesen sollst, zitiere nicht einfach ohne Rücksprache ein Rezept. Besprich dies vorher schriftlich!

Muss ich das Rezept dann als Inspirationsquelle angeben?

Wenn du es selbst variiert hast und daraus ein eigenes entstanden ist, nein.

Restauranttest – mit oder ohne Kooperation?

Es steht jedem frei zu, die eigene Meinung über ein Restaurant kund zu tun. Solange es nicht durch maßlose und unüberlegte Worte an Beleidigung grenzt, darfst du dich auch negativ äußern. Andernfalls wären ja zum Beispiel die gängigen Bewertungsseiten einer Extremsituation ausgeliefert. Aber! Du musst im Zweifelsfall deine Meinung auf Tatsachen stützen können. Einfach scheinbar grundlos zu sagen, dass du hier das schrecklichste Lachssushi überhaupt erhalten hast, bloß, weil der Kellner unfreundlich gewesen ist, stellt eine klassische Rufschädigung dar. Begründest du diese Aussage darauf, dass keine frischen Zutaten verwendet werden, ist es gerechtfertigt und du darfst deine Meinung daraus ergänzend ziehen. Bleibe dennoch sachlich und professionell. Du weißt schließlich selbst, dass hunderte, wenn nicht tausende von Menschen diese Meinung lesen können. Legst du es also nicht sonst auch auf einen provokanten Schreibstil an, zügle auch hier deine Finger.

Aufpassen musst du bei Fotos aus dem Restaurant. Denn in jenem Moment, in dem du ungefragt Bilder machst, verstößt du gegen das geltende Hausrecht, du befindest dich nicht auf einem öffentlichen Platz. Über das Thema der Bildverwendung habe ich bereits einen eigenen Blogeintrag verfasst. Du musst darauf achten, keine Kunstwerke auf deinen Bildern abzulichten, da dies ein Urheberrecht ist, das außerhalb der Verantwortung vom Lokalinhaber liegt. Auch kann es problematisch werden, wenn Tisch und Speisen besonders hübsch hergerichtet werden. Denn auch bei der Gedeck- und Speisenanordnung liegt ein gewisses Urheberrecht.

Restaurants, die einen Blogger im Zuge einer Kooperation einladen, geben ohnehin oft die wichtigsten Infos an diejenigen weiter. Erfolgt aber kein Wortwechsel über Bebilderung für deinen Testbericht, sprich es selbst noch während dem Mailverkehr an.