Gewerbeanmeldung als Blogger (Wann muss ich als Blogger ein Gewerbe anmelden?)

Dieser Artikel wurde vor dem Rebranding im Juli 2023 veröffentlicht. Vor dieser Zeit handelte es sich bei dieser Website noch um einen reinen Blogger-Ratgeber. Mehr dazu hier.

Beruf: Blogger. Klingt doch richtig toll, oder? Am allerbesten ist daran ja, dass man das auch wirklich zu seinem Hauptverdienst macht, wenn man Zeit investiert und genug Geduld aufbringt. Dein eigener Blog wird schon bald nach den ersten Beiträgen eine gewisse Reichweite erzielen und dann steht dir für die ersten Kooperationen nichts mehr im Wege. Bis auf die Gewerbeanmeldung. Aber darum kümmern wir uns jetzt.

Für diesen Artikel unterstützt mich die liebe Jenny, die mir auch in meiner Werbeagentur tatkräftig zur Seite steht. Sie stammt aus Deutschland und ich aus Österreich. Klar, dass wir uns jetzt nachfolgend um das jeweilige Heimatland kümmern werden bei den Informationen, nicht wahr? ;) Benötigst du die Infos über Deutschland, dann klicke hier & mach direkt einen Sprung zu diesem Bereich.

So sieht es in Österreich aus

730€. So viel darf man sich jährlich dazuverdienen, ohne dass es einen Einfluss auf die zu zahlenden Steuern hat. Doch hierbei vergessen leider viele Personen, dass das Finanzamt und die Wirtschaftskammer nichts miteinander zu tun haben. Ob du den korrekten Gewerbeschein hast oder nicht, ist für das Finanzamt nicht von Belangen. Hier zählt, dass du vollständige und richtige Angaben über deine Einkommensverhältnisse machst, sodass dir entsprechend die Einkommenssteuer berechnet werden kann. Natürlich ist es richtig und bis zu 730€ kommt steuerlich auf niemanden etwas zu. Das Gewerbe musst zu diesem Zeitpunkt aber schon längst angemeldet sein.

Ab wann ist man verpflichtet, einen Gewerbeschein anzumelden?

Sofort. Anders, als oft vermutet, handelt es sich bei diesem 730€ nicht um Geld, das mit Selbständigkeit verdient werden darf. Das betrifft Privatverkäufe, wie die alte Spielekonsole oder eine Sammlungsauflösung aufgrund von Geldnot. Alles Geld, das aus einer Tätigkeit mit gewinnbringendem Grundgedanken stammt, zählt als wirtschaftliches Handeln. Verkaufst du einmalig auf einem Flohmarkt deine alten CDs, um dir damit ein bisschen mehr Taschengeld zu verdienen, darfst du das. Tust du das regelmäßig, besteht eine sogenannte gewinnbringende Absicht und diese muss angemeldet werden.

Da du vermutlich nicht vorhast, mit dem Blog nur einmalig Geld zu verdienen, musst du also ein Gewerbe dafür anmelden. Die Bezeichnung dafür ist das Ankündigungsunternehmen. Als Gründer kommt dir das Neufördergründungsgesetz, kurz NeuFög zugute. Du bezahlst damit keine Anmeldegebühr. Nimmst du das Gewerbeanmeldeservice der Wirtschaftskammer in Anspruch, vereinbarst du einfach einen Termin, nimmst die nötigen Unterlagen mit und zack, alles wird für dich erledigt.

Was musst du vor der Gewerbeanmeldung wissen oder tun?

  • Im Jahr 2017 beträgt der Preis für diesen Gewerbeschein 100€.
  • Hole die Erlaubnis bei deinem Arbeitgeber ein. Es klingt wild, aber ein Gewerbe ohne Rücksprache mit diesem anzumelden stellt einen fristlosen Kündigungsgrund dar.
  • Direkt nach der Anmeldung musst du dich mit der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft, kurz der SVA, in Verbindung setzen. Meldest du dein Gewerbe nicht über das Internet an, sondern hast einen Termin bei der WKO, wird dir dort direkt das nötige Formular ausgehändigt. Andernfalls bekommst du es von der SVA selbst.
  • Kurz nach der Anmeldung erhältst du von der Gemeinde ein Schreiben bezüglich der Kommunalsteuer. Es wird dadurch festgestellt, ob du unter die Pflicht fällst, diese zu zahlen oder nicht. Wann fällst du unter diese Steuer? Sobald du Mitarbeiter beschäftigst. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich dabei um ein freies oder festangestelltes Arbeitsverhältnis handelt.
  • Du musst als Selbständiger nun jährlich eine Einkommensteuererklärung machen und dafür zunächst einen sogenannten Erklärungswechsel durchführen. Im FinanzOnline gibt es einen Punkt, der direkt so heißt. Die Einkommensteuererklärung ist jedes Jahr bis spätestens 30. Juni über jenes Onlineportal abzugeben. Agierst du über einen Steuerberater, können diese Fristen sogar einen großzügigeren Zeitraum betragen. In Ausnahmefällen erfolgt die Einkommensteuererklärung in Papierform; hierfür gilt dann der 30. April des Folgejahres als Stichtag.

Was musst du über die Versicherung bei der SVA wissen?

Es kommt darauf an, ob du das Gewerbe haupt- oder nebenberuflich betreibst. Hieraus ergibt sich übrigens auch der Grund, weshalb du das Einverständnis von deinem Arbeitgeber einholen musst. Denn betreibst du das Gewerbe nur nebenberuflich, wird Kranken- und Pensionsversicherung rein über den Hauptberuf einbezogen, wie gehabt. Du musst hier lediglich den Pflichtversicherungsanteil der Unfallversicherung bezahlen, damit du während der Arbeitszeit an deinem Blog abgesichert bist.

Der an die SVA zu zahlende Beitrag wird immer quartalsweise fällig. Der Pflichtversicherungsanteil beträgt rund 26€ im Quartal. Das kannst du aber natürlich in deiner Buchhaltung von den Steuern abschreiben.

Übst du das Gewerbe hauptberuflich aus, bemisst sich der Wert an den Einnahmen. In den ersten drei Jahren gibt es einen pauschal berechneten Betrag, der meist niedriger berechnet ist. Differenzen sind dann im vierten Jahr zu bezahlen, aber die Informationen hierzu erhältst du früh genug; fast ein halbes Jahr vorher. Bis dahin beträgt die Quartalssumme zwischen 500 bis 600€.

Welche Steuern kommen auf dich zu?

Achtung, bevor du weiterliest: Du musst immer zwischen Umsatz und Gewinn unterscheiden, das ist ganz wichtig! Umsatz ist alles, was du umgesetzt hast. Sprich, alle Einnahmen. Rechnest du hiervon alle Kosten und eventuell anfallende Steuern ab, bleibt ein Gewinn übrig.

  • Bis zu einem Gesamtjahresumsatz von 30.000€ zählst du zu den Kleinunternehmen.
  • Ab einem Gewinn von 11.000€ bist du Einkommensteuerpflichtig. Die Steuertarife findest du hier.

So und nun wird es knifflig. Denn das klingt im ersten Moment ja alles total super, nicht wahr? Leider ist es kein Leichtes, ein Gewerbe zu betreiben und das wirtschaftliche Recht voller Tücken, die schnell zu einem bösen Stolperstein werden können. Übst du den Blog nebenberuflich aus und verdienst du damit so viel Geld, dass dir ein Gewinn bleibt, bist du mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits einkommensteuerpflichtig.

Warum? Das Finanzamt rechnet alle deine Einkommensquellen zusammen. Übersteigen diese einen jährlichen Nettobetrag von 11.000€, fällt Einkommensteuer an.

Um das in einem Beispiel zu verdeutlichen: Du verdienst in deinem Hauptberuf monatlich 1020€, da du nur 25 Stunden angestellt bist. Das machst du deshalb, damit du Zeit für deinen Blog findest, um ihn überhaupt auf dem Qualitätsstandard zu halten, Kooperationen eingehen zu können. Nun schaffst du es, damit im Monat 300€ umzusetzen. Du ziehst selbstverständlich alle Kosten ab, die für dein Gewerbe anfallen:

  • Gewerbekosten: 100€ jährlich
  • SVA Unfallversicherung: 26€ quartalsweise, also x 4
  • Handyrechnung: nehmen wir einen guten Durchschnitt von 30€ monatlich, also x 12
  • Webspace und Domain: kostet im Durchschnitt 40€ im Jahr

Einen Steuerberater möchtest du noch nicht in Anspruch nehmen. Auch hast du dir über das Jahr hinweg keinen Designer oder dergleichen geleistet. Bezahlst du von deinem Umsatz einen Laptop fürs Bloggen, kannst du nicht sofort den gesamten Betrag abschreiben, da es sich hier um ein Anlagevermögen handelt. Aber dazu kommen wir in einem ganz anderen Blogeintrag über die Buchhaltung.

Wir haben also folgende Rechnung für den Gewinn, den du mit deinem Blog erzielst:

300 x 12 = 3600€   ||   100 + (26 x 4) + (30 x 12) + 40 = 604€   ||   3600 – 604 = 2.996€ Gewinn

Nun hast du aber in deinem Hauptberuf einen Monatslohn von 1020€. Hier sind bereits alle Steuern und Versicherungsanteile abgezogen, also bleibt dir das als Nettozugewinn übrig. Das sind im Jahr 14.280€, da du dieses x14 rechnen musst; Urlaubs- und Weihnachtsgeld kommen schließlich noch hinzu. Sind insgesamt also 17.276€ an Nettogewinn, den du für dieses Jahr erwirtschaftet hast. Wie, ist ja schließlich deine Sache.

Du bist damit über der Freibetragsgrenze angelangt und im Jahr 2017 fallen bis zu 18.000 bereits 25% an Lohnsteuer an. Puh, nochmal Glück gehabt, denn nicht ganz 800€ mehr und du wärst bereits bei 35%.

Aber nicht direkt Panik bekommen, denn die Berechnung davon ist fast ein wenig kompliziert. Ab einem Betrag von 11.000€ fallen für die Summen zwischen 11.000 bis 18.000€ die 25% an. Alles, was über 18.000€ kommt, müsste mit 35% berechnet werden und so weiter.

Das heißt, dass im Fall von unserem Beispiel folgendermaßen gerechnet wird:

17.276 – 11.000 = 6.276 x 25% = 1.569€

Tada – und schon ist die Einkommensteuer ausgerechnet, die hier anfallen würden. Damit ich auch wirklich sichergehen kann, dass die Berechnung davon bei dir angelangt ist, versuchen wir gleich noch ein Beispiel. Nun hast du einen monatlichen Nettolohn von 1200€, da du hauptberuflich angestellt bist. Dein Blog erwirtschaftet jeden Monat durch Kooperationen mit Unternehmen 400€. Hinzu kommen jährliche Einnahmen von Google AdSense in Höhe von 320€ und 70€ durch das Amazon Affiliate Programm. Die nachfolgenden Punkte kannst du in diesem Jahr von der Steuer absetzen (diesmal rechne ich schon vor):

  • 100€ Gewerbekosten
  • 104€ SVA Unfallversicherung
  • 360€ Handyrechnung
  • 40€ Webspace und Domain
  • 460€ Kosten für einen Webdesigner
  • 1.000€ laufende Abschreibung für einen Laptop
  • 1440€ Steuerberater

Insgesamt sind das Ausgaben in Höhe von 3.504€, die du geltend machen kannst. Die Errechnung für die Bemessungsgrundlage deiner Einkommensteuer sieht nun wie folgt aus:

1.200 x 14 = 16.800€   ||   400 x 12 = 4800 + 320 + 70 = 5.190 €   ||   16.800 + 5.190 = 21.990€

Rechnen wir das mit den geltenden Prozentsätzen durch…

bis 11.000€ = 0% ESt

11.000 bis 18.000€ = 25%

18.000 bis 25.000€ = 35%

11.000 x 0% = 0€

7.000 x 25% = 1.750€

3.990 x 35% = 1.396,50€

Und das wäre nach diesem Beispiel deine Einkommensteuer für das Jahr:

1.750 + 1.396,50 = 3.146,50€

Aber das ist Wucher…?! Einmal in das Business der Wirtschaft eingetreten muss dir schnell klar sein: Es geht immer um Geld. Und dabei nur selten um kleine Summen. Das Thema behandeln wir in einem anderen Blogeintrag noch sehr ausgiebig, aber ich möchte es an dieser Stelle kurz erwähnt haben: Glaubst du denn, dass beim Stundensatz von einem Webdesigner alles Geld bei ihm bleibt? Falls ja, dann hast du ja durch die Infos in diesem Artikel so einiges dazulernen können.

Es gibt eine goldene Faustregel, mit der du auf der sicheren Seite bist: Möchtest du, dass dir im Monat 1.000€ bleiben, dann erwirtschafte das Dreifache davon. So hast du die dabei anfallenden Steuern und Gewerbe- sowie Versicherungskosten locker abgedeckt und die gewünschte Summe bleibt dir auch. Mach nur nicht den Fehler, dich über eingenommenes Geld zu freuen und alles davon auf den Kopf zu hauen.

Was passiert, wenn ich die Steuern nicht bezahlen kann?!

Du kommst wegen so etwas nicht sofort ins Gefängnis, also keine Panik. Du kannst mit dem Finanzamt, genauso auch wie zum Beispiel mit der SVA eine Ratenzahlung vereinbaren. In Ausnahmesituation ist auch eine Stundung, also eine Aufschiebung der Zahlung möglich.

Mein Rat zum kommerziell geführten Blog

Sei dir klar, worauf du dich einlässt. Ein eigenes Unternehmen zu führen ist nichts, das man auf die leichte Schulter nehmen darf. Mach nie den Fehler, dich zu wenig zu informieren oder etwas wegzuignorieren, in der Hoffnung, dass es keinem auffällt. Beschließt du nämlich zum Beispiel, einfach Mal, kein Gewerbe anzumelden und die 730€ nicht zu überschreiten, drohen dir im Fall, dass das bemerkt wird, hohe Nachzahlungen, sowie eine Strafe.

& das ist in Deutschland der Fall

So und nun erzählt euch Jenny, die das in Deutschland so aussieht. :)

In Deutschland ist das ganz ähnlich der Fall. 735€ im Monat darf man in Deutschland dazuverdienen, ohne das man Steuern zahlen muss. Ob du nun ein Gewerbe angemeldet hast oder auch nicht – der Freibetrag von insgesamt 8.820 Euro im Jahr steht dir zu. Sobald du daher mit deinem Blog Geld verdienst (sei es in Form von Werbung oder anderen Wegen) musst du ein Gewerbe anmelden.

Ab wann musst du deinen Gewerbeschein anmelden?

In Deutschland besteht die Möglichkeit, dass du dein Gewerbe bis zu drei Monate nachträglich anmelden darfst. Machst du dich also Anfang August selbstständig, musst du das Gewerbe spätestens im Oktober rückwirkend für den August anmelden. Du solltest daher zu Anfang entscheiden, ob du Freiberufler bist oder Gewerbetreibender. Diese Entscheidung liegt jedoch häufig in der Hand des Finanzamtes, sodass du kaum Einfluss darauf haben wirst.

Bei der Gewerbeanmeldung musst du schließlich den Beruf oder die Dienstleistung anzeigen, die du anbietest. Dadurch, dass du jedoch Blogger bist, bietest du keine direkte Dienstleistung an, sondern verdienst auch mit Werbung dein Geld.

Was sollte man noch über den Gewerbeschein wissen?

  • Damit du dir eine Gewerbeschein ausstellen lassen kannst, ist eine sogenannte Bearbeitungsgebühr in Deutschland fällig. Diese ist von Bundesland zu Bundesland jedoch unterschiedlich. Die Kosten für den Gewerbeschein liegen in Deutschland zwischen 15 und 65€. Bei uns in Dortmund zum Beispiel bezahlt man für den Gewerbeschein 23€.
  • Solltest du dein Gewerbe nur als Nebengewerbe haben, musst du natürlich deinen Arbeitgeber um Erlaubnis fragen. In vielen Arbeitsverträgen ist eine Nebenbeschäftigung nicht erlaubt.
  • Nachdem du dein Gewerbe angemeldet hast, bekommst du einen Fragebogen vom Finanzamt zugeschickt. Dort musst du weitere Angaben zu deiner Tätigkeit und der Steuerform machen.
  • Fakt ist, ob nun Kleinunternehmer oder nicht: Du musst jährlich deine Einkommenssteuererklärung machen. Diese ist jedes Jahr bis Ende Mai abzugeben; außer du beantragst beim Finanzamt eine Fristverlängerung.
  • Beachte dringend: Es kann auch sein, dass die Bezeichnung vom Gewerbe je nach Bundesland anders ausfällt. Erkundige dich hier im Vorhinein am besten noch einmal, welches du genau anmelden musst.

Welche Steuern musst du dann bezahlen?

Wichtig ist, wie Barbara schon geschrieben hat, den Unterschied zwischen Umsatz und Gewinn zu kennen.

  • bis zu einem Umsatz von 17.500€ im Vorjahr bist du Kleinunternehmer
  • im darauf folgenden Geschäftsjahr darfst du nicht mehr als 50.000€ Umsatz haben

Auf den ersten Blick klingt das viel, jedoch kommen bei dem Jahresumsatz viele Kosten auf einen zu, die man abziehen kann und muss. Hinzu kommt, dass die Finanzämter nicht nur in Österreich, sondern auch in Deutschland alle Einnahmequellen zusammenrechnen, auf die du dann Einkommenssteuer zahlen musst.

Du musst daher grundsätzlich Einkommenssteuer zahlen. Kommst du auf weniger als den genannten Freibetrag, zahlst du keine Steuer, musst den Einkommensteuernachweis trotz alledem Jahr für Jahr machen. Liegt dein Verdienst über dem Freibetrag, wird dein Einkommen versteuert.

Die Grenze liegt hierbei zwischen 14 und 42%. Mit steigendem Einkommen wird der Steuersatz natürlich höher. Bei einem Umsatz von 250.731€ zahlst du 45% Einkommenssteuer. Grundsätzlich zahlst du einmal im Jahr Einkommenssteuer, wobei das Finanzamt im Vorfeld schon eine Vorauszahlung festsetzt.

Für Gewerbetreibende kommt die Gewerbesteuer ebenso hinzu. Freiberufler sind davon nicht betroffen. Doch auch dort hast du wieder einen Freibetrag, der bei 24.500€ Gewinn im Jahr festgesetzt wurde. Hast du mehr Gewinn, musst du die Gewerbesteuer zahlen. Diese liegt einheitlich gemessen bei 3,5%.

Rechnungsbeispiel: Du machst in einem Jahr 25.500€ Gewinn, also sieht die Berechnung aus wie folgt:

25.500 x 3,5 = 892,50€

Dies ist die errechnete Gewerbesteuer für jenes Jahr.

Solltest du jedoch Umsatzsteuer ausweisen, kannst du auf deine Rechnungen nochmals 19% Mehrwertsteuer berechnen. Kleinunternehmen dürfen dies jedoch nicht. Deine Umsatzsteuererklärung musst du dann monatlich oder vierteljährlich – je nachdem, wie sich das Finanzamt entscheidet – abgeben. Mit der Einkommenssteuererklärung zusammen gibst du dann einmal im Jahr die Umsatzsteuererklärung ab, wobei sich diese Kosten aufheben müssten.

Was passiert, wenn du die Steuern nicht bezahlst?

Wie in Österreich auch wirst du natürlich nicht sofort ins Gefängnis kommen, wenn du deine Steuern nicht auf den Tag genau bezahlen kannst. Selbst, wenn genau das den Horrorgeschichten entspricht, die wohl jeder vor dem inneren Auge durchlebt, sobald darüber nachgedacht wird. In Deutschland kannst du ebenfalls versuchen, einen Zahlungsaufschub oder gar eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Dies ist jedoch von dem jeweiligen Finanzamt abhängig und auch davon, ob du schon einmal in jenen Belangen negativ aufgefallen bist.