Kennzeichnung von Werbung

Dieser Artikel wurde vor dem Rebranding im Juli 2023 veröffentlicht. Vor dieser Zeit handelte es sich bei dieser Website noch um einen reinen Blogger-Ratgeber. Mehr dazu hier.

Das Schlimmste gleich zu Beginn: Wer die Kennzeichnungspflicht von Werbung nicht ordnungsgemäß erfüllt, dem können Bußgelder in Höhe von bis zu 500.000 Euro drohen. Nur, um gleich Mal zu klären, warum ich innerhalb des Ratgebers immer wieder darauf hinweise. Es ist ein pikantes Thema und vielen scheint es entweder an Wissen oder schlichtweg Interesse zu fehlen, sich diesem zu widmen. Fakt ist jedoch: Blogs und anderweitige Influencer erreichen immer jüngere Zielgruppen. Wir müssen uns also alle darüber bewusst sein, was für einen Einfluss wir unter Umständen auf das junge Publikum haben. Doch ab wann ist es eigentlich Werbung?

Buchrezensionen, Produkttests, Bezahlte Links

Nicht alles gilt sofort als Werbung. Im Zweifelsfall ist es natürlich besser, einmal zu oft darauf hinzuweisen, als zu wenig. Gehen wir hier wieder mit Beispielen an das Thema heran:

  1. Du kaufst ein Buch mit deinem eigenen Geld, liest es und schreibst danach eine Rezension darüber, in der du deine ehrliche Meinung einfließen lässt. Hier ist eine Kennzeichnung nicht notwendig.
  2. Du kaufst ein Buch mit deinem eigenen Geld, liest es, schreibst die Rezension mit ehrlicher Meinung darüber und verlinkst die Kaufempfehlung mittels einem Amazon Affiliate Link. Das gilt als Werbung, da dir daraus eine Bereicherung erhoffst.
  3. Ein Verlag oder der Autor selbst schreibt dich an und stellt dir das Buch kostenfrei zur Verfügung. Du darfst in der Rezension allerdings deine ehrliche Meinung einfließen lassen und bekommst keine Vorgaben, wie die Bewertung aufzubauen ist. Dies gilt zunächst nicht als Werbung. Erst, wenn diese Meinung überwiegend oder vollständig positiv ausfällt, handelt es sich hierbei wieder um solche.
  4. Erneut stellt dir der Verlag oder auch der Autor selbst das Buch kostenlos zur Verfügung. Er wünscht sich aber, dass du überwiegend oder auch nur positiv schreibst oder gibt dir andere Strukturen klar vor, die im Blogeintrag berücksichtigt sein sollen. Hierbei handelt es sich um Werbung, also musst du das auch entsprechend kennzeichnen.
  5. Bekommst du das Buch kostenlos und zusätzlich zur Rezension etwas bezahlt, musst du den Beitrag als Werbung kennzeichnen. Auch, wenn er deine ehrliche Meinung beinhält und du Kritikpunkte daran äußerst.

Verlangt ein Unternehmen von dir, dass ein dofollow-Link gesetzt wird, so ist das noch nicht schlimm. Hier verschlechtert sich maximal dein Ranking bei Google, rechtlich kommt allerdings keine Strafe auf dich zu. Gern gesehen ist es dennoch nicht. Möchtest du mehr zu dofollow & nofollow wissen, dann schau gern in den Blogeintrag dazu auf meinem Unternehmensblog rein. Da habe ich das kurz erklärt und auch im Begriffs Lexikon fällt das immer wieder. Siehe zum Beispiel Linkbuilding.

Möchte jemand allerdings, dass du die Werbekennzeichnung wegnimmst, so wird in dem Moment von dir eine Straftat verlangt. Nebenher macht sich derjenige in dem Augenblick sogar selbst strafbar, wenn er dies abseits vom direkten Mailverkehr und damit z.B. in öffentlichen Gruppen von Sozialen Netzwerken tut. Siehe hierzu im Strafgesetzbuch von Deutschland oder auch Österreich.

Allgemeinhin kannst du immer nach ein paar Faustregeln arbeiten, wenn es um die Kennzeichnung von Werbung auf deinem Blog geht:

  • Schickst dir das Unternehmen ein Briefing zur Texterstellung? Dann ist es Werbung.
  • Bekommst du Geld dafür? Dann ist es Werbung.
  • Kommt ein Affiliate Link zum Einsatz? Werbung.
  • Erstellst du den Blogeintrag mit dem Ziel, dem Unternehmen neue Kunden zu gewinnen? Werbung!
  • Sollst du einen Gastartikel zum gegenseitigen Linktausch veröffentlichen? Keine Werbung, falls es sich dabei um einen anderen privaten Blog handelt. Geht es darum, dass du damit den Link zu einem kommerziell betriebenen Blog setzt (z.B. wird Werbung mit AdSense gemacht), kennzeichnest du das besser als Werbung.
  • Du hast letztens neues Tierfutter gekauft, es sagt dir und deinem kleinen Liebling völlig zu und du willst es deinen Lesern empfehlen? Das ist keine Werbung. Denn hier gibst du lediglich eine Empfehlung ab. Selbst, wenn es dem Unternehmen zugutekommt, das ist wie Mundpropaganda.

All diese Hinweise kannst du auf jede Plattform in den sozialen Medien anwenden. Auch Werbeblöcke von zum Beispiel Google AdSense oder bezahlte Bannerwerbung in deiner Sidebar müssen klar gekennzeichnet sein. Wie machst du das? So eindeutig wie möglich. Nutze zum Beispiel einen der folgenden Begriffe:

Werbung / Anzeige / Sponsored / Ad / In Kooperation mit

Allerdings ergeben neueste Umfragen, dass die Besucher nicht ganz sicher darüber sind, worum es sich bei den letzten drei Begriffen genau handelt. Mit den Begriffen Werbung oder auch Anzeige bist du immer auf der sicheren Seite.

Im Übrigen besteht keine Verpflichtung für dich, genau zu erwähnen, was bei der Zusammenarbeit für dich dringewesen ist. Ob du nun gratis Produkte, Geld oder beides erhältst. Das geht außer dich, dem betroffenen Unternehmen und auch dem für dich und deinen Blog zuständigen Finanzamt niemanden etwas an.