Musik auf dem Blog – was ist erlaubt?

Dieser Artikel wurde vor dem Rebranding im Juli 2023 veröffentlicht. Vor dieser Zeit handelte es sich bei dieser Website noch um einen reinen Blogger-Ratgeber. Mehr dazu hier.

Nun, wenn man eigene oder fremde Musik auf dem Blog spielen will, muss man an einige Urheberrechte denken, um sich keine Geldstrafe, Vorstrafe und damit Konventionalstrafe einzuhandeln. Deshalb sollte man sich über einige Faktoren wie die GEMA usw. informieren.

Damit dir diese Arbeit allerdings erspart bleibt, habe ich schonmal einige Infos für dich zusammengetragen.

Wichtige Infos zur GEMA

Ja, das ist der Grundstock, über den ich dich auf jeden Fall informieren muss. Die GEMA ist die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte.

Die Musik, die du auf deinem Blog veröffentlichen willst, muss GEMA-frei sein, damit du frei über sie verfügen kannst. Und das vor allem rechtlich auf jedem Niveau über die entsprechende Rechteverwaltung.

GEMA-frei bedeutet, dass der Urheber kein Patent hat für seinen Titel und er damit kein Mitglied der GEMA ist oder dass er vor mind. 70 Jahren verstorben ist.

Bei der GEMA sollten die entsprechenden Fristen auf jeden Fall beachtet werden, denn es ist wichtig, die 70 Jahre einzuhalten, damit man sich nicht strafbar macht.

Das betrifft soweit mal das Urheberrecht. Bei noch laufenden Titeln, die man covern will, muss man natürlich mit den Plattenfirmen verhandeln und sich dort die entsprechenden Rechte einholen.

Die GEMA sorgt dafür, dass Musiker bezahlt werden, sobald ihre Lieder öffentlich innerhalb der BRD gespielt werden. Natürlich muss man eine Aufnahmegebühr zahlen, sobald man der Gema beitritt. Urheber zahlen 90 € und musikalische Verlegen zahlen 180 €. Zudem wird ein jährlicher Mitgliedsbeitrag plus MwSt gezahlt.

Die rechtliche Grauzone

Die Grauzone ist nicht illegal, man muss nur gucken, was erlaubt ist und was nicht.

Wenn man von YouTube Musik herunterlädt, ist das erlaubt, wenn man sie für sich selbst nutzt und nicht komerziell anbietet. Denn es ist ja nicht die eigene und mit fremden Produkten darf man nicht einfach Geld machen. Die Grenze erreicht man dann, wenn das Portal, von dem man laden will, illegale Inhalte anbietet.

Musik kann man nicht kaufen, sondern man erwirbt nur das Recht, die Musik nutzen zu dürfen.

Wichtig ist auch zu wissen, dass die Leistungsschutzberechtigten auch 70 Jahre nach dem Tod noch das Recht am Text haben und ihn spielen dürfen. Von daher sollte man sich genau erkundigen, bevor man einen Titel erwirbt oder ihn auf dem eigenen Blog abspielt.

Eigene Musik auf dem Blog abspielen

Wenn man eigene Musik auf dem Blog abspielt, dann ist das natürlich umso besser. Denn durch Aufführen, Singen und Abspielen hat man die Verwertungsrechte an der eigenen Arbeit inne und kann die Urheberrechte in entsprechende Schutzrechte umwandeln.

Nach § 77 hat der Künstler dann das entsprechende Recht, die Darbietung auf Bild und Ton aufzunehmen und auf den Tonträgern zu verfielfältigen und damit zu verbreiten sowie öffentlich für die Fans zugänglich zu machen und zu senden. Das geht auch entsprechend außerhalb des Raums für die Wahrnehmungskunst.

Die Nutzungsrechte sind die Lizenz, die der Künstler immer hat und dem Tonträgerhersteller einräumt.

Wenn du Lizenzen einkaufst

Natürlich kann man die Lizenzen auch verkaufen. Wenn du eine erwirbst, dann ist es klar, dass du die Musik stets auf deinem Blog spielen darfst. Solang das nicht so ist, musst du dich an die gegebenen Fristen halten, die für die Tonträgernutzungen und seine Übertragungen gelten.