Die aktuelle Steuerreform entlastet Selbständige – insbesondere jene, die noch ganz am Anfang stehen. Was die neuen Beschlüsse für dich bedeuten werden, sehen wir uns in diesem Artikel genauer an.
Zunächst einmal gehört die Digitalsteuer auch zu diesem Paket der Steuerreform. Allerdings hat diese keine Auswirkung für den durchschnittlichen Selbständigen. Näheres zu dem Thema kannst du in einem eigenen Artikel lesen.
Senkung des Steuersatzes von ebooks
Schon ab 2020 werden ebooks mit nur mehr 10 % besteuert.
Geringere Einkommensteuer
Beginnend mit 2021 werden drei Sätze der Einkommensteuer reduziert.
- Der Steuersatz 25 wird auf 20 reduziert. Dies gilt ab 2021.
- Der Steuersatz 35 wird auf 30 reduziert. Dies gilt ab 2022.
- Der Steuersatz 42 wird auf 40 reduziert. Dies gilt ab 2022.
Damit ergibt sich künftig folgendes Berechnungsmodell für die Einkommensteuer:
Einkommen in Euro | 2016 - 2020 | ab 2021 |
---|---|---|
bis 11.000 | 0 % | 0 % |
11.001 bis 18.000 | 25 % | 20 % |
18.001 bis 25.000 | 35 % | 30 % |
25.001 bis 31.000 | 35 % | 30 % |
31.001 bis 60.000 | 42 % | 40 % |
60.001 bis 90.000 | 48 % | 48 % |
90.001 bis 1.000.000 | 50 % | 50 % |
ab 1.000.001 | 55 % | 50 % |
Erhöhung des Gewinnfreibetrags
Bei der Berechnung der Einkommensteuer wird der Gewinn ermittelt und anhand dieser Summe ein Steuersatz berechnet. Bei der endgültigen Gegenüberstellung gibt es aber noch eine letzte Betriebsausgabe, den sogenannten Gewinnfreibetrag. Dieser kann bis zu 13 % des ermittelten Gewinns betragen.
Nähere Informationen zu der Berechnung sind auf der Website des Finanzministeriums zu finden. Auch auf der Website der WKO wird zum Gewinnfreibetrag im Rahmen einer FAQ-Sammlung eingegangen.
Der Betrag hat sich bislang auf 30.000 € belaufen und beträgt ab 2022 100.000 €.
Erhöhung von GWG-Grenzbetrag
Geringwertige Wirtschaftsgüter spielen insbesondere bei Abschreibeposten eine große Rolle. Bislang betrug der Grenzwert 400 €, beginnend mit diesem Jahr wird dieser angehoben.
- Ab 2020 beträgt der Grenzbetrag 800 €
- Ab 2021 beträgt der Grenzbetrag 1.000 €
Erhöhung der Kleinunternehmergrenze
Während die bisherige Kleinunternehmergrenze bei 30.000 € zzgl. 20 % lag, wird diese ab 2020 auf 35.000 € inkl. 20 % (also insgesamt 42.000 €) erhöht.
Darüber hinaus beträgt der Pauschalierungssatz für Dienstleister 35 % und für Produktion und Handel 60 %.